25 Jahre ELOVIS – Jubiläumsaktion – Teil 2

25 Jahre ELOVIS Geschwindigkeits- & Längenmesstechnik

 

Anwendungsbeispiel 2 vom 05.10.2020:

EICHFÄHIGE LÄNGENMESSUNG

Werden Waren in Europa nach Länge oder Fläche verkauft, müssen diese i.d.R. mit „geeichten“ Längenmessmaschinen gemessen werden. Grundlage hierfür ist die europäische Messgeräterichtlinie MID 2014/32/EU. Darin wird geregelt, dass solche Längenmessmaschinen einer Konformitätsbewertung zu unterziehen sind. Kann der Käufer von Stückgütern die Warenlänge meist noch selbst mit Meterstab oder Maßband überprüfen, so gelingt dies bei Rollenware nicht ohne Weiteres. Für diese Fälle bietet ELOVIS Messsysteme entsprechend MID 2014/32/EU an. In Verbindung mit dem vorgeprüften ELOVIS MID-COUNTER können sowohl berührungslose µSPEED-Systeme als auch Messräder und Messraupen zum Einsatz kommen. ELOVIS bietet mit den MID-Systemen die messtechnische Grundlage zur MID-konformen Ausstattung von Längenmessmaschinen.

Typische Materialien, die eichfähig gemessen werden:

  • Papier und Vliesstoffe
  • Textilien, Teppiche, Filz, Geo-Textilien
  • Kabel und Draht
  • Rohre, Schläuche, Stränge
  • Folien, Selbstklebefolien, LKW-Planen

Die Beratung zur MID-Konformitätsbewertung sowie die Einschätzung zur Eichfähigkeit Ihrer Längenmessmaschine kann auch als Dienstleistung durch den ELOVIS Service erfolgen. Gerne begleiten wir Sie komplett durch den Konformitätsbewertungsprozess. Kommen Sie einfach mit Ihrer MID-Anwendung auf uns zu!

Immer für Sie da:
Bernd Engelsdorf

ELOVIS GmbH

Vincenz-Prießnitz-Straße 1,
76133 Karlsruhe, Germany

T +49 721 933823-0
F +49 721 933823-23

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